Haben Sie ein Coaching-Anliegen oder wünschen z.B. eine Paarberatung, kontaktieren Sie mich gerne, damit wir den Ablauf individuell klären können. Die Kosten hierfür werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden von allen gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. Bei privaten Krankenversicherungen ist die psychotherapeutische Behandlung i.d.R. Bestandteil des Versicherungsvertrages und die Kosten können entsprechend von der privaten Krankenversicherung übernommen werden.
Im Folgenden stelle ich Ihnen den üblichen Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung vor.
Schritt 1: Terminvereinbarung
Sie nehmen telefonisch oder per Email Kontakt mit mir auf und wir vereinbaren einen Termin, an dem Sie zu mir in die psychotherapeutische Sprechstunde kommen.
Schritt 2: Psychotherapeutische Sprechstunden (1-3)
In der psychotherapeutischen Sprechstunde besprechen wir Ihre Symptomatik. Ich stelle im Rahmen der 1-3 Sitzungen psychotherapeutischer Sprechstunde fest, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Diagnose ggf. besteht.
Schritt 3: Probatorische Sitzungen (1-4)
Die Probatorik besteht aus bis zu 4 Sitzungen. In diesen Sitzungen erarbeite ich mit Ihnen ein Störungsmodell, das uns als Grundlage für die Psychotherapie dient. Eckpfeiler dieses Störungsmodells sind auslösende Faktoren, die aktuelle Problematik sowie die die Problematik aufrechterhaltenden Faktoren. Ich skizziere mit Ihnen den Behandlungsplan und Sie entscheiden, ob Sie die Behandlung aufnehmen möchten. Eine wichtige Rolle spielt auch, ob die „Chemie zwischen uns stimmt“, da die Qualität der therapeutischen Beziehung nachgewiesenermaßen einen wichtigen Wirkfaktor für den Therapieerfolg darstellt. Entscheiden wir uns beide für die Aufnahme der Behandlung und soll die Abrechnung über die Krankenkasse erfolgen, muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Bearbeitungszeit bei der Krankenkasse beträgt ca. 3-6 Wochen.
Schritt 4: Psychotherapeutische Behandlung
Die Therapie erfolgt gemäß dem Behandlungsplan. Durch die Auseinandersetzung mit therapeutischen Aufgaben tragen Sie zum Behandlungserfolg bei!
In der ersten Behandlungsphase stehen uns im Rahmen der „Kurzzeittherapie 1“ 12 Sitzungen zur Verfügung. Weitere 12 Sitzungen können im Rahmen der „Kurzzeittherapie 2“ beantragt werden. Stellt sich bei einer Zwischenbilanzierung gegen Ende der Kurzzeittherapie 2 heraus, dass eine Verlängerung der Behandlung auf eine Langzeittherapie notwendig ist, können über ein Gutachterverfahren weitere 36 Sitzungen beantragt werden.
Schritt 5: Rückfallprophylaxe und Ausschleichen der Behandlung
Zum Therapieabschluss reflektieren wir, welche Erkenntnisse und Werkzeuge Sie aus der Therapie mitnehmen und wie Sie Rückfällen vorbeugen können. Die letzten Therapiesitzungen finden i.d.R. mit größerem zeitlichen Abstand zueinander statt.